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Artikelnummer 9000 Lieferzeit 2-6 Werktage - Beschreibung
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Details
Abb. 01 Nicht veränderbarer Bereich, ca. 8 cm von der Fußbettspitze zum Ballenbereich. Abb. 02 Fußbettauflage Abb. 03 zeigt Individuell angepasstes Fußbett nach DGUV 112-191 [table id=9000 /]
GESETZLICHE REGELUNG NACH DGUV 112-191
Nach der neuen DGUV 112-191 müssen orthopädische Einlagen
mit dem Sicherheitsschuh EG-Baumuster geprüft sein.
HKS® bietet für orthopädische Anpassungen eine entsprechende, baumustergeprüfte Lösung!1. DER ABLAUF
Sie erhalten mit der Bestellung in der von Ihnen gewünschten Schuhgröße, eine anpassungsfähige Fußbettauflage, die den geforderten Ansprüchen der Norm entspricht.
(Antistatik, Wasserdampfaufnahme/ und -abgabefähigkeit)
Mit dieser Fußbettauflage kann Ihr Orthopädie-Schuhtechniker vor Ort, ein für Sie individuell angepasstes Fußbett-Paar anfertigen.2. DIE ANPASSUNG
Unter Berücksichtigung des nicht veränderbaren Bereiches unterhalb der Zehenschutzkappe, (ca. 8 cm von der Fußbettspitze zum Ballenbereich) kann Ihr Orthopädie-Schuhtechniker, das Fußbett den Anforderungen entsprechend aufbauen und anpassen!
Für die hierzu benötigten Materialien (Kleber, Schaumstoff etc.)
gibt es keine besonderen Vorgaben.
Die so gefertigten Einlagen entsprechen der DGUV112-191 und können in Ihre HKS®-Sicherheitsschuhe problemlos eingelegt
und getragen werden.